Nr 1. Forderungsmanagement aus München seit 1990
IHRE FORDERUNG. UNSER ERFOLG. MIT GERICHTLICHER DURCHSETZUNG.
Wenn das vorgerichtliche Inkasso nicht zum Erfolg führt, leiten wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein. Wir übernehmen die komplette Abwicklung – von der Antragstellung beim zuständigen Mahngericht bis zur Erwirkung des Vollstreckungsbescheids. Professionell, kostenbewusst und mit jahrzehntelanger Erfahrung setzen wir Ihre Forderungen rechtssicher durch.
bekannt aus
IHR RECHT. UNSERE DURCHSETZUNG. MIT GERICHTLICHER AUTORITÄT.
Wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, ist das gerichtliche Mahnverfahren der konsequente nächste Schritt. Wir leiten für Sie das Verfahren beim zuständigen Mahngericht ein und begleiten Sie bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Forderung.
Mit über 35 Jahren Erfahrung im Forderungsmanagement kennen wir jeden Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens. Unser Team übernimmt die komplette Abwicklung – von der Antragstellung über die Zustellung des Mahnbescheids bis zur Erwirkung des Vollstreckungsbescheids. Dabei handeln wir kosteneffizient, rechtssicher und mit höchster Erfolgsquote.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im gerichtlichen Forderungseinzug. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche mit der nötigen Konsequenz und richterlicher Autorität durch – professionell, transparent und erfolgsorientiert.
Erfolgsquote bei Verfahren
Beantragen wir online Ihren Mahnbescheid
Rechtssichere Durchsetzung
Erfahrung im Mahnwesen
Wir setzen durch was ihnen zusteht
DER RICHTIGE ZEITPUNKT
Das gerichtliche Mahnverfahren ist dann der richtige Weg, wenn der Schuldner trotz mehrfacher Mahnung und außergerichtlicher Inkassomaßnahmen nicht zahlt oder nicht reagiert. Es verschafft Ihrer Forderung richterliche Autorität und schafft die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.
Besonders effektiv ist das Mahnverfahren bei unbestrittenen Forderungen mit klarer Rechtslage. Wir prüfen jeden Fall individuell und beraten Sie, ob das gerichtliche Mahnverfahren in Ihrer Situation die beste Lösung ist oder ob alternative Wege schneller zum Ziel führen.
FULL-SERVICE AUS EINER HAND
Von der Antragstellung bis zum Vollstreckungsbescheid – wir übernehmen für Sie alle Schritte des gerichtlichen Mahnverfahrens. Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor, reichen den Antrag beim zuständigen Mahngericht ein und überwachen den gesamten Verfahrensablauf.
Dabei kommunizieren wir transparent mit Ihnen und halten Sie über jeden Verfahrensschritt auf dem Laufenden.
Unser Ziel: Die schnellstmögliche und kosteneffiziente Durchsetzung Ihrer Forderung mit höchster Erfolgsquote. Seit über 35 Jahren arbeiten wir erfolgreich mit Mahngerichten in ganz Deutschland zusammen.
VOM MAHNBESCHEID ZUR VOLLSTRECKUNG
Nach Einreichung des Mahnantrags erlässt das Gericht den Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird. Legt dieser keinen Widerspruch ein, beantragen wir für Sie den Vollstreckungsbescheid. Dieser ist der Titel, mit dem Sie im Wege der Zwangsvollstreckung Ihre Forderung durchsetzen können.
Sollte der Schuldner Widerspruch einlegen, prüfen wir die Erfolgsaussichten und beraten Sie über das weitere Vorgehen – ob Klage, Vergleichsverhandlung oder andere Lösungswege. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht uns eine realistische Einschätzung und strategisch kluge Entscheidungen in Ihrem Interesse.
KOSTENEFFIZIENT UND ERFOLGREICH
Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens richten sich nach der Höhe Ihrer Forderung und sind gesetzlich festgelegt. In den meisten Fällen können diese Kosten vom Schuldner zurückgefordert werden. Wir sorgen dafür, dass alle erstattungsfähigen Kosten geltend gemacht werden und Sie finanziell optimal gestellt sind.
Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich: Dank unserer konsequenten Arbeitsweise und jahrzehntelangen Erfahrung erreichen wir eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote bei der Beitreibung gerichtlich titulierter Forderungen. Ihr finanzieller Erfolg ist unsere Mission – von der ersten Mahnung bis zur finalen Zahlung.
IHR WEG ZUM VOLLSTRECKUNGSBESCHEID
Wir bereiten den Mahnantrag mit allen erforderlichen Unterlagen vor und reichen diesen beim zuständigen Mahngericht ein. Das Gericht prüft formal die Voraussetzungen und erlässt bei positiver Prüfung den Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird.
Der Mahnbescheid wird dem Schuldner offiziell zugestellt. Ab Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, entweder zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. In dieser Phase beobachten wir alle Fristen und dokumentieren jeden Verfahrensschritt lückenlos für Sie.
Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein und zahlt nicht, beantragen wir umgehend den Vollstreckungsbescheid. Dieser wird nach erneuter Prüfung durch das Gericht erlassen und stellt einen vollstreckbaren Titel dar – die Grundlage für alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid können wir nun die Zwangsvollstreckung einleiten. Je nach Fall beauftragen wir Gerichtsvollzieher, veranlassen Kontopfändungen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen. Bei Widerspruch beraten wir Sie natürlich.
fragen zum vorgerichtlichen inkasso?
Fragen & Antworten
Was kostet das gerichtliche Mahnverfahren?
Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren richten sich nach dem Streitwert und sind gesetzlich im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt. Hinzu kommen unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Regel können alle Kosten vom Schuldner zurückgefordert werden. Wir kalkulieren transparent und informieren Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.
Wie lange dauert ein gerichtliches Mahnverfahren durchschnittlich?
Von der Antragstellung bis zum Vollstreckungsbescheid vergehen in der Regel 4-8 Wochen – vorausgesetzt, der Schuldner legt keinen Widerspruch ein. Die tatsächliche Dauer hängt von der Auslastung des zuständigen Mahngerichts und der Erreichbarkeit des Schuldners ab. Bei Widerspruch verlängert sich das Verfahren entsprechend.
Was passiert, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt?
Legt der Schuldner fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren zum streitigen Klageverfahren. Wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten: Ist eine Klage sinnvoll? Kommt ein Vergleich in Betracht? Unsere Erfahrung zeigt: Oft lassen sich auch in dieser Phase noch außergerichtliche Lösungen finden.
Kann der Schuldner auch nach dem Vollstreckungsbescheid noch zahlen?
Ja, der Schuldner kann jederzeit während des Verfahrens zahlen – auch noch nach Erlass des Vollstreckungsbescheids. Sobald die Zahlung erfolgt ist, stellen wir alle weiteren Maßnahmen ein. Der Vollstreckungsbescheid bleibt jedoch als Titel bestehen und kann bei erneuten Forderungen wieder verwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?
Der Mahnbescheid ist die erste gerichtliche Zahlungsaufforderung und gibt dem Schuldner die Möglichkeit, binnen zwei Wochen zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Der Vollstreckungsbescheid wird erlassen, wenn der Schuldner nicht reagiert, und ist ein vollstreckbarer Titel – damit können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen durchgeführt werden.