Nr 1. Forderungsmanagement aus München seit 1990
IHR TITEL. UNSER VOLLZUG. KONSEQUENTE VOLLSTRECKUNG.
Mit dem rechtskräftigen Vollstreckungstitel setzen wir alle verfügbaren Vollstreckungsmaßnahmen ein. Von der Konto- und Lohnpfändung bis zur Immobilienvollstreckung nutzen wir jede Möglichkeit, um Ihre Forderung vollständig beizutreiben – hartnäckig, professionell und erfolgsorientiert.
bekannt aus
IHR TITEL. UNSER VOLLZUG. KONSEQUENTE VOLLSTRECKUNG.
Mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid oder Urteil in der Hand beginnt die entscheidende Phase: die tatsächliche Beitreibung Ihrer Forderung. Im nachgerichtlichen Inkasso setzen wir alle verfügbaren Vollstreckungsmaßnahmen ein, um Ihr Geld endlich zu erhalten.
Unser erfahrenes Team kennt sämtliche Vollstreckungsmöglichkeiten und weiß genau, welche Maßnahmen in welcher Situation am erfolgversprechendsten sind. Von der Lohn- und Kontopfändung über die Sachpfändung bis hin zur Vermögensauskunft (Eidesstattlichen Versicherung) – wir schöpfen alle rechtlichen Mittel konsequent aus.
Verlassen Sie sich auf über 35 Jahre Erfahrung in der Zwangsvollstreckung. Wir bleiben hartnäckig, arbeiten kosteneffizient und verfolgen nur ein Ziel: Ihre Forderung vollständig beizutreiben – auch wenn es Jahre dauert.
Erfolgreiche Vollstreckungen
Wir starten unmittelbar nach Vorliegen des Vollstreckungstitels
Alle Vollstreckungsmaßnahmen
Vollstreckungserfahrung
sie beauftragen, wir setzen durch
ALLE VOLLSTRECKUNGSMÖGLICHKEITEN
Die Zwangsvollstreckung bietet zahlreiche Ansatzpunkte, um Ihre Forderung durchzusetzen. Wir prüfen systematisch alle verfügbaren Vermögenswerte des Schuldners: Kontoguthaben, Lohn- und Gehaltsforderungen, Immobilien, Fahrzeuge und weitere pfändbare Gegenstände.
Dabei gehen wir strategisch vor und wählen die erfolgversprechendsten Maßnahmen zuerst. Kontopfändungen ermöglichen oft schnelle Teilerfolge, Lohnpfändungen sichern regelmäßige Zahlungen über längere Zeiträume. Bei größeren Forderungen prüfen wir auch Immobilienvollstreckungen. Unser Ziel: Die vollständige Befriedigung Ihrer Forderung mit allen rechtlich zulässigen Mitteln.
PROFESSIONELLE VERMÖGENSERMITTLUNG
Eine erfolgreiche Vollstreckung beginnt mit der Kenntnis über die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Wir nutzen alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Vermögensermittlung: Auskunftsersuchen bei Banken, Arbeitgebern und Behörden, Einsicht in öffentliche Register sowie die Beantragung der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher.
Mit unserer Erfahrung und unserem Netzwerk decken wir auch versteckte Vermögenswerte auf. Wir recherchieren Konten, Grundbesitz, Fahrzeuge und Gesellschaftsbeteiligungen. Je mehr wir über die finanzielle Situation des Schuldners wissen, desto gezielter und erfolgreicher können wir vollstrecken.
HARTNÄCKIG UND KONSEQUENT
Vollstreckungstitel verjähren erst nach 30 Jahren. Diese Zeit nutzen wir konsequent für Sie. Auch wenn der Schuldner aktuell zahlungsunfähig erscheint, beobachten wir seine wirtschaftliche Entwicklung kontinuierlich und werden aktiv, sobald sich pfändbare Vermögenswerte ergeben.
Unsere Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Viele Forderungen, die zunächst uneinbringlich erscheinen, können Jahre später doch noch erfolgreich beigetrieben werden – durch Erbschaften, Immobilienverkäufe, neue Arbeitsverhältnisse oder andere Vermögensänderungen. Wir bleiben am Ball und informieren Sie regelmäßig über den Stand der Vollstreckung.
TRANSPARENZ UND EFFIZIENZ
Vollstreckungsmaßnahmen verursachen Kosten – deshalb wählen wir stets die wirtschaftlichste Vorgehensweise. Wir wägen ab, welche Maßnahmen erfolgversprechend sind und in einem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Ergebnis stehen. Sinnlose Aktionen, die nur Kosten verursachen, vermeiden wir.
Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle: Wir informieren Sie vor jedem Vollstreckungsschritt über die anfallenden Kosten und die Erfolgsaussichten. Alle entstehenden Vollstreckungskosten können dem Schuldner auferlegt werden. Durch unsere effiziente Arbeitsweise maximieren wir Ihren Nettoertrag bei minimalen Vorleistungen.
VON DER FORDERUNG ZUR ZAHLUNG
Zunächst prüfen wir Ihren Vollstreckungstitel auf Vollstreckbarkeit und Verjährungsfristen. Anschließend entwickeln wir eine maßgeschneiderte Vollstreckungsstrategie. Wir recherchieren bereits bekannte Informationen über den Schuldner und planen die ersten Vollstreckungsschritte-
Wir starten mit schnellen Maßnahmen wie der Kontopfändung, die oft schon erste Erfolge bringt. Parallel ermitteln wir weitere pfändbare Vermögenswerte: Arbeitgeber für Lohnpfändungen, Grundbesitz, Fahrzeuge oder andere werthaltige Gegenstände. Jede Information wird systematisch für die Vollstreckung genutzt.
Auf Basis unserer Ermittlungen setzen wir die erfolgversprechendsten Vollstreckungsmaßnahmen um: Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für Konten und Löhne, Beauftragung des Gerichtsvollziehers für Sachpfändungen, Immobilienvollstreckung bei Grundbesitz. Wir koordinieren alle Maßnahmen und überwachen deren Durchführung.
Auch wenn initial keine vollständige Befriedigung erreicht wird, bleiben wir aktiv. Wir überwachen die wirtschaftliche Entwicklung des Schuldners kontinuierlich und reagieren sofort auf neue Vollstreckungsmöglichkeiten. Ratenzahlungen werden überwacht, neue Pfändungsmöglichkeiten genutzt – bis Ihre Forderung vollständig beglichen ist.
FRAGEN ZUM NACHGERICHTLICHEN INKASSO?
Fragen & Antworten
Wie lange dauert es, bis Geld aus der Vollstreckung fließt?
Das hängt stark von den Vermögensverhältnissen des Schuldners ab. Bei erfolgreicher Kontopfändung kann bereits nach 4-6 Wochen Geld fließen. Lohnpfändungen benötigen etwa 6-8 Wochen bis zur ersten Zahlung und bringen dann regelmäßige monatliche Eingänge. Sachpfändungen und Immobilienvollstreckungen dauern länger, können aber höhere Beträge einbringen. Wir halten Sie über jeden Zahlungseingang sofort auf dem Laufenden.
Was kostet die Zwangsvollstreckung?
Die Kosten richten sich nach den durchgeführten Maßnahmen: Gerichtsvollziehergebühren, Gerichtskosten für Pfändungsbeschlüsse und unsere Inkassogebühren. Alle Kosten sind gesetzlich geregelt und können grundsätzlich dem Schuldner auferlegt werden. Wir kalkulieren stets wirtschaftlich und führen nur Maßnahmen durch, die in einem angemessenen Verhältnis zur Forderungshöhe stehen.
Was passiert, wenn der Schuldner kein pfändbares Vermögen hat?
Auch zahlungsunfähige Schuldner können sich wirtschaftlich erholen. Wir beantragen die Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung), die dem Schuldner Nachteile bringt und ins Schuldnerverzeichnis eingetragen wird. Danach beobachten wir die Situation regelmäßig – bei Erbschaften, neuen Jobs oder Vermögensänderungen werden wir sofort wieder aktiv. Vollstreckungstitel verjähren erst nach 30 Jahren.
Kann ich die Vollstreckung auch selbst durchführen?
Theoretisch ja, praktisch ist dies jedoch sehr aufwändig und fehleranfällig. Sie müssten selbst recherchieren, Anträge stellen, Fristen überwachen und mit Gerichten, Gerichtsvollziehern und Drittschuldnern kommunizieren. Fehler können die Vollstreckung gefährden oder unwirtschaftlich machen. Mit unserer Erfahrung und unserem Netzwerk erreichen wir deutlich höhere Erfolgsquoten bei geringerem Aufwand für Sie.
Wie hoch ist die Erfolgsquote bei der Zwangsvollstreckung?
Unsere Erfolgsquote liegt bei ca. 75% – wobei „Erfolg“ nicht immer sofortige Vollbefriedigung bedeutet. In vielen Fällen gelingt die vollständige Beitreibung, in anderen werden zumindest Teilbeträge realisiert oder Ratenzahlungen vereinbart. Entscheidend sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners und unsere konsequente, langfristige Verfolgung. Durch unsere Hartnäckigkeit holen wir auch aus schwierigen Fällen noch das Maximum heraus.