Nr 1. Forderungsmanagement aus München seit 1990
IHRE SICHERHEIT. UNSERE WACHSAMKEIT. LANGFRISTIGER SCHUTZ.
Wir geben nicht auf – auch nach Jahren nicht. Unser systematisches Monitoring überwacht Ihre Forderungen dauerhaft und reagiert sofort, wenn sich neue Vollstreckungsmöglichkeiten ergeben. So bleiben Ihre Ansprüche über Jahrzehnte aktiv und realisierbar.
bekannt aus
DAUERHAFTE KONTROLLE IHRER FORDERUNGEN
Nicht jede Forderung kann sofort vollständig beigetrieben werden. Viele Schuldner sind zeitweise zahlungsunfähig, aber ihre wirtschaftliche Situation kann sich ändern. Genau hier setzt unser Überwachungsverfahren an: Wir behalten Ihre Forderungen dauerhaft im Blick und werden aktiv, sobald sich Vollstreckungsmöglichkeiten ergeben.
Mit unserem systematischen Monitoring-System überwachen wir kontinuierlich die Vermögensentwicklung Ihrer Schuldner über Jahre hinweg. Wir prüfen regelmäßig Schuldnerverzeichnisse, Handelsregister, Grundbücher und andere relevante Quellen.
Sobald sich pfändbare Vermögenswerte zeigen – sei es durch neue Arbeitsverhältnisse, Erbschaften, Immobiliengeschäfte oder Unternehmensbeteiligungen – leiten wir umgehend die erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Vertrauen Sie auf unsere Hartnäckigkeit und Geduld. Viele unserer erfolgreichsten Beitreibungen erfolgen Jahre nach der ursprünglichen Forderung. Wir geben nicht auf – denn Ihr Recht verjährt erst nach 30 Jahren.
Überwachungszeitraum möglich
Systematische Prüfungen
Automatische Aktivierung
Erfahrung im Monitoring
sie beauftragen, wir setzen durch
KONTINUIERLICHE BEOBACHTUNG
Unser Überwachungsverfahren basiert auf einem durchdachten System regelmäßiger Kontrollen. Wir prüfen quartalsweise oder halbjährlich – je nach Vereinbarung – die wirtschaftliche Situation Ihrer Schuldner. Dabei nutzen wir alle verfügbaren Informationsquellen: amtliche Register, Wirtschaftsauskunfteien, Schuldnerverzeichnisse und öffentlich zugängliche Datenbanken.
Diese systematische Vorgehensweise stellt sicher, dass keine Vollstreckungsmöglichkeit ungenutzt bleibt. Wir erkennen Veränderungen frühzeitig und können schnell reagieren – oft bevor der Schuldner selbst damit rechnet. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung wissen wir genau, wo und wann sich neue Ansatzpunkte für die Vollstreckung ergeben können.
SOFORTIGE REAKTION
Sobald unsere Recherchen pfändbare Vermögenswerte aufdecken, werden wir ohne Verzögerung aktiv. Sie müssen nichts veranlassen – wir leiten automatisch die erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen ein und informieren Sie umgehend über die Schritte und Erfolgsaussichten.
Diese proaktive Vorgehensweise sichert Ihnen einen entscheidenden Vorteil: Während andere Gläubiger womöglich schlafen, sind wir bereits am Zug. Besonders bei plötzlich auftretenden Vermögenswerten wie Steuerrückerstattungen, Auszahlungen von Versicherungen oder Verkaufserlösen ist Schnelligkeit entscheidend. Wer zuerst pfändet, erhält sein Geld.
MINIMALER AUFWAND FÜR SIE
Vollstreckungstitel verjähren erst nach 30 Jahren. Diese Zeit nutzen wir konsequent für Sie. Auch wenn der Schuldner aktuell zahlungsunfähig erscheint, beobachten wir seine wirtschaftliche Entwicklung kontinuierlich und werden aktiv, sobald sich pfändbare Vermögenswerte ergeben.
Unsere Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Viele Forderungen, die zunächst uneinbringlich erscheinen, können Jahre später doch noch erfolgreich beigetrieben werden – durch Erbschaften, Immobilienverkäufe, neue Arbeitsverhältnisse oder andere Vermögensänderungen. Wir bleiben am Ball und informieren Sie regelmäßig über den Stand der Vollstreckung.
TRANSPARENZ UND EFFIZIENZ
Vollstreckungsmaßnahmen verursachen Kosten – deshalb wählen wir stets die wirtschaftlichste Vorgehensweise. Wir wägen ab, welche Maßnahmen erfolgversprechend sind und in einem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Ergebnis stehen. Sinnlose Aktionen, die nur Kosten verursachen, vermeiden wir.
Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle: Wir informieren Sie vor jedem Vollstreckungsschritt über die anfallenden Kosten und die Erfolgsaussichten. Alle entstehenden Vollstreckungskosten können dem Schuldner auferlegt werden. Durch unsere effiziente Arbeitsweise maximieren wir Ihren Nettoertrag bei minimalen Vorleistungen.
VON DER FORDERUNG ZUR ZAHLUNG
Zunächst prüfen wir Ihren Vollstreckungstitel auf Vollstreckbarkeit und Verjährungsfristen. Anschließend entwickeln wir eine maßgeschneiderte Vollstreckungsstrategie. Wir recherchieren bereits bekannte Informationen über den Schuldner und planen die ersten Vollstreckungsschritte.
Wir starten mit schnellen Maßnahmen wie der Kontopfändung, die oft schon erste Erfolge bringt. Parallel ermitteln wir weitere pfändbare Vermögenswerte: Arbeitgeber für Lohnpfändungen, Grundbesitz, Fahrzeuge oder andere werthaltige Gegenstände. Jede Information wird systematisch für die Vollstreckung genutzt.
Auf Basis unserer Ermittlungen setzen wir die erfolgversprechendsten Vollstreckungsmaßnahmen um: Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für Konten und Löhne, Beauftragung des Gerichtsvollziehers für Sachpfändungen, Immobilienvollstreckung bei Grundbesitz. Wir koordinieren alle Maßnahmen und überwachen deren Durchführung.
Auch wenn initial keine vollständige Befriedigung erreicht wird, bleiben wir aktiv. Wir überwachen die wirtschaftliche Entwicklung des Schuldners kontinuierlich und reagieren sofort auf neue Vollstreckungsmöglichkeiten. Ratenzahlungen werden überwacht, neue Pfändungsmöglichkeiten genutzt – bis Ihre Forderung vollständig beglichen ist.
FRAGEN ZUM NACHGERICHTLICHEN INKASSO?
Fragen & Antworten
Wie lange dauert es, bis Geld aus der Vollstreckung fließt?
Das hängt stark von den Vermögensverhältnissen des Schuldners ab. Bei erfolgreicher Kontopfändung kann bereits nach 4-6 Wochen Geld fließen. Lohnpfändungen benötigen etwa 6-8 Wochen bis zur ersten Zahlung und bringen dann regelmäßige monatliche Eingänge. Sachpfändungen und Immobilienvollstreckungen dauern länger, können aber höhere Beträge einbringen. Wir halten Sie über jeden Zahlungseingang sofort auf dem Laufenden.
Was kostet die Zwangsvollstreckung?
Die Kosten richten sich nach den durchgeführten Maßnahmen: Gerichtsvollziehergebühren, Gerichtskosten für Pfändungsbeschlüsse und unsere Inkassogebühren. Alle Kosten sind gesetzlich geregelt und können grundsätzlich dem Schuldner auferlegt werden. Wir kalkulieren stets wirtschaftlich und führen nur Maßnahmen durch, die in einem angemessenen Verhältnis zur Forderungshöhe stehen.
Was passiert, wenn der Schuldner kein pfändbares Vermögen hat?
Auch zahlungsunfähige Schuldner können sich wirtschaftlich erholen. Wir beantragen die Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung), die dem Schuldner Nachteile bringt und ins Schuldnerverzeichnis eingetragen wird. Danach beobachten wir die Situation regelmäßig – bei Erbschaften, neuen Jobs oder Vermögensänderungen werden wir sofort wieder aktiv. Vollstreckungstitel verjähren erst nach 30 Jahren.
Kann ich die Vollstreckung auch selbst durchführen?
Theoretisch ja, praktisch ist dies jedoch sehr aufwändig und fehleranfällig. Sie müssten selbst recherchieren, Anträge stellen, Fristen überwachen und mit Gerichten, Gerichtsvollziehern und Drittschuldnern kommunizieren. Fehler können die Vollstreckung gefährden oder unwirtschaftlich machen. Mit unserer Erfahrung und unserem Netzwerk erreichen wir deutlich höhere Erfolgsquoten bei geringerem Aufwand für Sie.
Wie hoch ist die Erfolgsquote bei der Zwangsvollstreckung?
Unsere Erfolgsquote liegt bei etwa 75% – wobei „Erfolg“ nicht immer sofortige Vollbefriedigung bedeutet. In vielen Fällen gelingt die vollständige Beitreibung, in anderen werden zumindest Teilbeträge realisiert oder Ratenzahlungen vereinbart. Entscheidend sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners und unsere konsequente, langfristige Verfolgung. Durch unsere Hartnäckigkeit holen wir auch aus schwierigen Fällen noch das Maximum heraus.